Durch Umwandlung des Osterzellers Freibades in ein Naturbad kann ein Weiterbetrieb erreicht werden. Für Naturbäder greift nicht die DIN 19643 sondern die Hygienische Anforderungen an Kleinbadeteiche (künstliche Schwimm- und Badeteichanlagen) nach Empfehlungen des Umweltbundesamtes. Nach dieser Empfehlung gilt:

Kleinbadeteiche im Sinne dieser Empfehlung sind künstlich angelegte Schwimm-und Badeteichanlagen im Freien, die speziell zu Badezwecken gebaut wurden, gegenüber dem Untergrund abgedichtet sind und deren Aufbereitung ausschließlich durch biologische und mechanische Maßnahmen und nicht durch Desinfektions-verfahren erfolgt.

PDF-Infobroschüre zu öffenltichen Schwimmteichen von der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau

Auch hierzu besteht Kontakt zu mehreren Firmen. Diverse vor Ort Besichtigungen fanden statt und erste Kostenschätzungen waren im vorstellbaren finanzierbaren Rahmen. Die erwarteten Angebote schließen auch hier wieder viel Eigenleistung der Bevölkerung ein.

Das Konzept Osterzeller Naturbad wäre so angedacht:

  • Es wird möglichst wenig in das bestehende Betonbecken eingegriffen.
  • Ein Aufbereitungsbereich für das Badewasser wird außerhalb des bestehenden Badebeckens errichtet.
  • Die Badebeckengröße bleibt also unverändert!
  • Die Größe des Aufbereitungsbereiches / Reinigungsbeckens variiert je nach Modell zwischen 30% und 100% der Badebeckengröße.
  • Das "abgebadete" Wasser wird über die Überlaufrinne zum Aufbereitungsbereich gebracht, dort gereinigt, dann wieder in das Badebecken eingebracht.
  • Je nach Modell erfolgt hierbei ein Weg des Wassers (zum Reinigungsbereich und wieder zurück) über die Schwerkraft, der andere muss über elektrische Pumpenleistung erfolgen.
  • Das Babybecken wird auf jeden Fall in ein Konzept integriert, d.h. auch durch das Reinigungsbecken gereinigt!